Der Hundeführerschein

Nachdem es in den letzten Jahren immer wieder zu Attacken verschiedener Hunde gegenüber Menschen kam, wurde inzwischen ein so genannte Hundeführerschein oder auch Hundeführschein eingeführt. Es handelt sich hierbei um einen Nachweis, der dem Hundehalter die Befähigung bescheinigt, mit einem Vierbeiner umgehen zu können. In der Regel wird eine praktische Prüfung absolviert, nach deren erfolgreichem Bestehen der Besitzer des Hundes den Hundeführerschein erhält.

Durch diesen Hundeführerschein soll im Prinzip erwiesen werden, dass der Halter eines Hundes in der Lage ist, seinen Vierbeiner unter Kontrolle zu halten, sodass dieser weder gegenüber anderen Tieren und schon gar nicht gegenüber Menschen gefährlich wird.

Zum praktischen Teil, den der Hundehalter absolvieren muss, kommt in manchen Fällen auch noch ein Teil, bei dem der Hund nachweisen muss, dass er gehorsam ist. Hierdurch kann er unter Umständen vom Leinenzwang befreit werden. Dies jedoch ist nicht in allen Bundesländern möglich.

Abgelegt werden können die Hundeführerschein-Prüfungen unter anderem beim VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) oder beim BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater). Doch auch viele andere Verbände bieten die Hundeführerschein-Prüfung an. Einheitliche Gesetze, wo der Hundeführerschein abzulegen ist, gibt es jedoch nicht.

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